Energieeffizienz per Gesetz
Pflichten und Chancen für Energieversorger

Es ist nicht unsere Absicht, Sie als AmtsträgerIn oder als MitarbeiterIn eines Unternehmens zu einer Veranstaltung einzuladen, der Sie aufgrund der für Sie geltenden Vorschriften und Richtlinien nicht Folge leisten dürfen. Bei Annahme dieser Einladung gehen wir daher davon aus, dass Sie vorher mit Ihrer Dienststelle/Ihrem Arbeitsgeber abgeklärt haben, dass diese im Einklang mit den für Sie gültigen Vorschriften steht.

„PwC“ bezeichnet das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere seiner Mitgliedsfirmen. Jedes Mitglied dieses Netzwerks ist ein selbstständiges Rechtssubjekt. Weitere Informationen finden Sie unter www.pwc.com/structure.
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