Sehr geehrte Damen und Herren,
erbringen Sie elektronische Dienstleistungen, wie die Zurverfügungstellung von Apps, Downloads von Software, Online-Gewinnspiele oder Telekomleistungen an Nichtunternehmer (B2C) in der EU?
Dann ändern sich für Sie mit 2015 grundlegende Regelungen in der Umsatzsteuer: denn ab dem kommenden Jahr muss die Umsatzsteuer in dem Land entrichtet werden, in dem sich der zahlende Endkonsument befindet. Werden auch noch Telekomunternehmer oder Zahlungsdienstleister zwischengeschaltet, stellen sich noch weitere Fragen: wer erbringt die Leistung an den Endkunden und wie wird abgerechnet?
Für die betroffenen Unternehmen – Telekom-, App-, Software- und Glückspielanbieter, Zahlungsdienstleister oder Medienunternehmen – bedeutet dies neue Herausforderungen: wie berechne, melde und zahle ich die Umsatzsteuer?
Im Zuge unserer Veranstaltung informieren wir Sie über die konkreten rechtlichen Änderungen, was dies für Ihre Praxis bedeutet und zeigen Ihnen, wie der „Mini-One Stop-Shop“ (MOSS) funktioniert. Nutzen Sie auch die Gelegenheit zum Networking, um sich mit anderen betroffenen Unternehmensvertretern auszutauschen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen,
Rupert Wiesinger Gerald Dipplinger
Programm |
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8.00 - 8.30 Uhr
Check-In und Frühstück
8.30 - 10.00 Uhr
Fachvortag und Diskussion |