Reform des UGB-Bilanzrechts: RÄG 2014
Was Sie über die Änderungen in den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften wissen müssen.
Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) bedeutet eine umfassende Änderung des österreichischen Bilanzrechts.
Die Reform hat zwei Ziele:
  • Die EU-Bilanzrichtlinie soll umgesetzt werden.
  • Die Rechnungslegungsvorschriften des UGB sollen weiter an die steuerrechtlichen Vorschriften angenähert („Einheitsbilanz“) und das Bilanzrecht insgesamt modernisiert werden.
Für all jene Unternehmen, die nach UGB bilanzieren, sind die neuen Vorschriften, die zahlreichen Übergangsregelungen und die steuerlichen Begleitmaßnahmen eine große Herausforderung.

Bereiten Sie sich und Ihr Unternehmen rechtzeitig vor: Wir informieren Sie in unserem Seminar ausführlich über die anstehenden Änderungen in den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften.
Programm
  • neue Bilanzierungsgrundsätze
  • Änderungen der unternehmensrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften (z.B. Firmenwert, Rückstellungen, GwGs)
  • Bilanzierung latenter Steuern nach dem RÄG 2014
  • neue Anhangangaben
  • Änderungen in der Konzernrechnungslegung
  • Übergangsregelungen

Veranstaltung empfehlen oder Kollegen anmelden? Benutzen Sie einfach diesen Link: http://bit.ly/1APQZOa
Wann und wo
Wien, 13 bis 18 Uhr
Mittwoch, 4. März 2015

Linz, 13 bis 18 Uhr
Mittwoch, 18. März 2015

Salzburg, 13 bis 18 Uhr
Donnerstag, 19. März 2015

Klagenfurt, 13 bis 18 Uhr
Mittwoch, 22. April 2015

Graz, 9 bis 14 Uhr
Donnerstag, 23. April 2015
Teilnahmegebühr
EUR 150,- zzgl. 20 % USt.
Kontakt
Maria-Christina Sorko
+ 43 1 501 88-5163
maria-christina.sorko@at.pwc.com
 

PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Die Inhalte der Aussendung dienen ausschließlich allgemeiner Information. Sie stellen weder eine rechtliche, buchführungstechnische, steuerliche noch eine sonstige fachliche Auskunft, Empfehlung oder Beratung dar. Die Inhalte sind nicht darauf gerichtet, als Entscheidungsgrundlage zu dienen und sind dafür auch nicht geeignet. Die Inhalte können insbesondere nicht eine individuelle Beratung durch fachkundige Personen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles ersetzen.

Die Zusammenstellung der Inhalte erfolgte mit der gebotenen Sorgfalt. Gleichwohl übernehmen wir keinerlei Haftung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, für deren Richtigkeit, Aktualität und/oder Vollständigkeit.

„PwC“ bezeichnet das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere seiner Mitgliedsfirmen. Jedes Mitglied dieses Netzwerks ist ein selbstständiges Rechtssubjekt. Weitere Informationen finden Sie unter www.pwc.com/structure.
> Impressum