Rechts-Tipps für Ihren Kommunikationsalltag von Rechtsanwältin Dr. Bettina Windisch-Altieri
. Heute: Social Media und Netzwerke
Sind Sie Mitglied auf Facebook, Xing, Twitter oder MySpace? Und haben Sie sich schon gefragt, was mit der (oft sehr privaten) Information passiert, die Sie dort preisgeben? Können Sie die Statusmeldung „Bin zu faul zum Arbeiten!“ oder ein Partybild von Ihrem Profil entfernen, bevor Sie ein potenzieller Arbeitgeber vor einem Vorstellungsgespräch googelt? Die Antwort: Nicht ohne weiteres.
Der PR-Effekt
Kommunikation über Facebook, Twitter, Xing, MySpace & Co nimmt rasant zu und wird dabei zusehends öffentlich. Über Status-Updates, Chats und Postings werden Freunde oder die gesamte Öffentlichkeit informiert. Dabei sind Social Networks längst nicht mehr nur ein Treffpunkt für Studenten. Immer mehr
Politiker, Unternehmen und
Prominente werden aus
PR-Gründen Mitglieder.
Der online gestellte Inhalt gehört zwar zunächst dem jeweiligen User. Social Networks lassen sich neuerdings aber weitergehende Nutzungsrechte an den Daten einräumen. Besondere Aufmerksamkeit erregte Facebook 2009. Durch Änderung der AGB entfiel für die User die Möglichkeit, diese Inhalte jederzeit zu löschen; dies sogar nach Schließung des Accounts. Damit wollte sich Facebook die Speicherung und Verwertung der Userdaten sichern. Da eine einseitige Anpassung der AGB rechtlich nicht möglich ist, ging das Unternehmen nach heftigen Protesten bald zu den alten AGB zurück. Auch Netzwerke wie Xing, MySpace und StudiVZ waren betroffen und müssen ihre Nutzungsbedingungen jetzt ändern.
Aber auch die seit Dezember geltenden
Privatsphäre-Einstellungen auf Facebook bieten keinen besseren Datenschutz. Konnte der User früher bestimmen, ob Fotos, Videos, Status-Updates und Freundesliste sichtbar sein sollen, sind sie nun öffentliche Information und auch außerhalb des Netzwerks für jedermann sichtbar. Der User muss die Einstellung erst selbst auf privat zurücksetzen. Viele User wussten kurz nach der Änderung aber nicht um die neuen Voreinstellungen. Die Änderung brachte eine Sammelklage der Datenschützer. Die Verwendung neuer
iPhone Apps machen Daten ungewollt öffentlich. Lädt ein User seine „Freunde“ auf sein iPhone hoch, werden auch alle Kontakte aus dem iPhone an Facebook gesendet, also auch die Adresse der Oma.
Das brandneue Social Network Google Buzz, das nun auch Echtzeitkommunikation über Statusmeldungen ermöglicht, geht noch viel weiter. Voreingestellt ist, dass diese Meldungen öffentlich sind; diese Einstellung muss der User erst ändern. Die Beschränkung der Einstellung nur für „Freunde“, gewährt kaum mehr Privatsphäre. Denn die Buzz-Freundesliste wird automatisch aus den am häufigsten im Googlemail-Verkehr verwendeten Kontakten erstellt. Somit sind die Meldungen auch für Geschäftskontakte sichtbar.
Der Trend weg von der Privatsphäre, hin zur
uneingeschränkten Öffentlichkeit von Social Networks stimmt Datenschutzexperten bedenklich. In einem Interview ließ der Facebook-Gründer
Mark Zucker
berg (Bild links) mit der Aussage
„Datenschutz ist in der heutigen Zeit nicht mehr notwendig“ aufhorchen. Er ging schließlich als Vorbild voran und machte die meisten seiner Profilinhalte sowie hunderte privater Fotos öffentlich. In diesem Sinne ist die Echtzeit-Kommunikation in Social Networks rechtlich mit besonderer Vorsicht zu genießen. Es gilt abzuwägen, welche Informationen man von sich preisgibt; denn diese Daten bleiben im Web lange sichtbar.
Über die Autorin
Dr. Bettina Windisch-Altieri gründete 2007 die Rechtsanwaltskanzlei Windisch Law Offices im Herzen von Wien. Mit mehr als zehn Jahren Erfahrung auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts gilt sie als Expertin für die Beratung und Vertretung in- und ausländischer Unternehmen jeder Größe und Branche, die in einem grenzüberschreitenden Umfeld agieren. Zu ihren Kernkompetenzen zählen dabei das Medien- und Entertainmentrecht, ebenso wie Unternehmensrecht oder Gesellschaftsrecht und M&A.
www.windischlaw.com
Dieser Beitrag ist ein Auszug aus: DANIELA.ZELLER Kommunikationsletter Ausgabe No 3.
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