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Das Ziel der Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetztes (ASchG) ist unter anderem die Prävention von psychischen Belastungen und Gefährdungen, die zu Fehlbeanspruchung am Arbeitsplatz führen können. Es soll einerseits auch die Wichtigkeit psychischer Gesundheit und der Prävention psychischer Belastungen unterstrichen werden, andererseits sollten die Arbeitspsychologen, als bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren beizuziehende Fachleute, ausdrücklich genannt werden. Wir informieren Sie über die konkreten Forderungen laut ASchG, über die Schritte zur Arbeitsplatzevaluierung und über die häufigsten Ursachen arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchungen.
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