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Es gibt zahlreiche rechtliche Vorschriften und Standards (Gesetze, Verordnungen, Bescheide, Normen), in denen Beauftragte für verschiedenste Bereiche (Umweltschutz, ArbeitnehmerInnenschutz und auch im Qualitätsbereich) vorgeschrieben werden, die vom Unternehmer zum Teil auch den zuständigen Behörden namhaft gemacht werden müssen. In jedem Unternehmen ist eine Vielzahl von Rechtsvorschriften zu beachten, deren Übertretung mit Verwaltungsstrafe bedroht ist. Zu sogenannten „verantwortlichen Beauftragten“ (§ 9 Verwaltungsstrafgesetz) gibt es Sonderbestimmungen betreffend die Zustimmung des Beauftragten, die Meldung an die Behörde, die Haftung des Beauftragten sowie die damit verbundenen Strafbestimmungen. Wen trifft nun konkret die strafrechtliche Verantwortung, welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es und welchen Nutzen bieten hier Integrierte Managementsysteme?
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