Energieeffizient per Gesetz
Pflichten und Chancen für Energieversorger
Sehr geehrte Kunden und Interessenten,
das mit Juli 2014 vom Nationalrat beschlossene Energieeffizienzpaket des Bundes schreibt für Energieversorger jährliche Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von zumindest 0,6% Ihrer Energieabsätze vor. Energieversorger agieren somit in einem liberalisierten, per Gesetz jedoch kleiner werdenden Markt. Wir möchten mit Ihnen bereits absehbare Pflichten erörtern, Ihnen aber auch Chancen für neue Geschäftsfelder aufzeigen und freuen uns auf eine rege Diskussion zu diesem sicherlich kontroversiellen Thema.

Mit freundlichen Grüßen,
 
 
Michael Sponring
Power & Utilities,
PwC Österreich
Andreas Plamberger
Energy Consulting,
PwC Österreich
 

 
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Programm
ab 08.00 Uhr: Registrierung der Teilnehmer

08.30 Uhr: Begrüßung der Teilnehmer
Andreas Plamberger und Michael Sponring, PwC Österreich

08.45 Uhr: Das Energieeffizienzgesetz in Österreich. Was ist wirtschaftlicher: Effizienzsteigerung oder Ausgleichszahlung? -
Michael Sponring und Mathias Mayer, PwC Österreich
- Die Verpflichtungen für Sie im Überblick.
- Durch welche Effizienzmaßnahmen lassen sich die Verpflichtungen erfüllen?
- Mit welchen Kosten ist für die Erfüllung zu rechnen?

09.15 Uhr: Effizienzfördernde Energiedienstleistungen als (neues) Geschäftsfeld -
Nicolas Deutsch, PwC Deutschland
- Wie wird sich der Energieeffizienzmarkt entwickeln?
- Energiemanagementsysteme, Audits, Netzwerke: Welche Geschäftsfelder können sich für Energieversorger lohnen?

09.45 Uhr: Abschlussdiskussion
Moderation: Andreas Plamberger, PwC Österreich

10.00 Uhr: Gemeinsame Gespräche beim Frühstück
 


 
Wann und wo
Dienstag, 16. September 2014
ab 8.00 Uhr

PwC Wien
Erdbergstraße 200
1030 Wien
Kontakt
Christina Pollmann
+43 1 501 88-2963
christina.pollmann@
at.pwc.com
 

Es ist nicht unsere Absicht, Sie als AmtsträgerIn oder als MitarbeiterIn eines Unternehmens zu einer Veranstaltung einzuladen, der Sie aufgrund der für Sie geltenden Vorschriften und Richtlinien nicht Folge leisten dürfen. Bei Annahme dieser Einladung gehen wir daher davon aus, dass Sie vorher mit Ihrer Dienststelle/Ihrem Arbeitsgeber abgeklärt haben, dass diese im Einklang mit den für Sie gültigen Vorschriften steht.

„PwC“ bezeichnet das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere seiner Mitgliedsfirmen. Jedes Mitglied dieses Netzwerks ist ein selbstständiges Rechtssubjekt. Weitere Informationen finden Sie unter www.pwc.com/structure.
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